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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

DER LSL GMBH FÜR DEN ANFRAGE-/RESERVIERUNGSASSISTENTEN "ANFRAGEASSISTENT4YOU"

1) PRÄAMBEL: GELTUNGSBEREICH, SCHRIFTLICHKEITSERFORDERNIS & SALVATORISCHE KLAUSEL

Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen werden sämtlichen, zwischen der Firma LSL GmbH und deren Vertragspartner geschlossenen Rechtsverhältnissen im Zusammenhang mit dem Anfrage-/Reservierungsassistenten "AnfrageAssistent4you", zugrunde gelegt. Vertragsgegenstand ist regelmäßig die Erteilung einer Lizenz. Von diesen AGB abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von der LSL GmbH schriftlich bestätigt werden. Sollten einzelne Bestimmungen der gegenständlichen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies weder die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen noch die Gültigkeit der Geschäftsbeziehung an sich. Gleiches gilt auch für eventuelle Lücken dieses Vertrages. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Bestimmung, die dem hypothetischen Willen der Parteien aus wirtschaftlicher Betrachtungsweise entspricht. Im Folgenden wird der Vertragspartner gleichbedeutend auch mit "Kunde" bezeichnet.

2) ART & UMFANG DER LIZENZERTEILUNG

Die LSL GmbH (Lizenzgeber) erteilt ihrem Vertragspartner (Lizenznehmer) eine einfache und damit nicht ausschließliche, unbefristete Lizenz, die den Lizenznehmer ein bloßes Benutzungsrecht einräumt. Die Lizenzgeberin wird dadurch weder an der eigenen Verwertung noch an dem Abschluss weiterer Lizenzverträge gehindert. Dem Vertragspartner ist sowohl eine Übertragung der Lizenz als auch eine Unterlizenzierung untersagt.

3) LEISTUNGSMODALITÄTEN, GEBÜHREN & ERFÜLLUNGSORT

a.) Die Lizenzgebühr zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe umfasst nur den im Vertrag bezeichneten Lizenzgegenstand. Kosten der Installation, Einschulung, etc. werden getrennt in Rechnung gestellt. Die jährliche Lizenzgebühr wird mit Vertragsabschluss fällig. Die Fälligkeit der zusätzlich in Rechnung gestellten Leistungen richtet sich nach der jeweiligen Rechnung.

b.) Erfüllungsort ist stets der Sitz der LSL GmbH in 6272 Kaltenbach, Schmiedau 1 und zwar auch dann, wenn Lieferung oder Zahlung an einem anderen Ort vereinbart wurden.

4) LIZENZVERLÄNGERUNG

Die fristgerechte Bezahlung der Lizenzgebühr berechtigt zur Nutzung der Softwarelizenz und dem Erhalt allfälliger "Produkt Updates" für die Dauer eines Jahres ab dem Datum des Vertragsschlusses. Basis der jährlich zu entrichtenden Lizenzgebühr ist die jeweils aktuelle Fassung der Preisliste.

5) MINDESTVERTRAGSLAUFZEIT

Vorbehaltlich den Bestimmungen in Punkt 7) dieser AGB bleibt das geschlossene Vertragsverhältnis mindestens 1 Jahr (12 Monate) ab Vertragsschluss aufrecht.

6) DATEN- UND INFORMATIONSÜBERMITTLUNG DES KUNDEN & RECHTE DRITTER

a.) Der Kunde hat der LSL GmbH sämtliche Daten und Informationen zu übermitteln, die von der LSL GmbH für die Erbringung ihrer Dienstleistungen benötigt werden.

b.) Der Kunde haftet gegenüber der LSL GmbH für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten und ist der LSL GmbH gegenüber verpflichtet, einen Mehraufwand infolge Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Daten bzw. Informationen zu ersetzen.

c.) Der Vertragspartner hält die LSL GmbH, hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter vollumfänglich schad- und klaglos, welches diese infolge von Rechtsverletzungen des Vertragspartners gegen die LSL GmbH stellen.

7) VERTRAGSBEENDIGUNG & AUTOMATISCHE VERTRAGSVERLÄNGERUNG

Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (Punkt 5). Sofern das Vertragsverhältnis nicht rechtzeitig vom Vertragspartner aufgelöst wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate. Die Kündigung bedarf der Schriftlichkeitsform und ist ausschließlich an die LSL GmbH unter der Firmenanschrift Schmiedau 1, A-6272 Kaltenbach mittels eingeschriebenen Briefes zu richten. Die LSL GmbH kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung auflösen, wenn der Kunde gegen eine Bestimmung des vorliegenden Vertrages verstößt oder die Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehung aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.

8) VERTRAULICHKEIT

Jede Vertragspartei erklärt sich einverstanden, vertrauliche Informationen, die ihr von der anderen Partei offenbart wurden, vor Dritten zu schützen und geheim zu halten.

9) URHEBERRECHT

Die LSL GmbH ist alleinige lnhaberin der ausschließlichen Urheberrechte an der Software des Anfrage-/Reservierungsassistenten "AnfrageAssistent4you". Der Vertragspartner erkennt in diesem Zusammenhang ausdrücklich an, dass er weder an der Software noch an darin enthaltenem geistigen Eigentum ein Eigentumsrecht erwirbt.

10) NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN

Der Kunde erklärt sich einverstanden, die Software bzw. Teile davon nicht zu vermieten, zu verleasen, zu unterlizenzieren, zu ändern, Bearbeitungen der Software zu erstellen, die Software oder Teile der Software anzupassen, mit anderer Software zu verbinden, zu übersetzen, umzuwandeln, zu dekompilieren oder disassemblieren und sämtliche dieser Handlungen auch Dritten zu versagen.

11) GEWÄHRLEISTUNGSBESCHRÄNKUNGEN

a.) Die LSL GmbH gewährleistet, dass die Funktionsweise der Software im Wesentlichen der betreffenden Dokumentation entspricht, einschließlich der entsprechenden Updates, ReadMe-Dateien und bereitgestellter Online-Release-Mitteilungen. ln der betreffenden Dokumentation oder in sonstigen Dokumentationen festgelegte Spezifikationen umfassen weder ausdrückliche noch implizite Garantien.

b.) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab erstmaliger Nutzung der Software.

c.) Innerhalb der in diesem Abschnitt geregelten Gewährleistung darf die LSL GmbH nach eigner Wahl Mängel an der Software durch Fehlerbehebung, Ersatzbeschaffung, Updates oder Version-Releases {"Nacherfüllung") beheben. Der Vertragspartner hat im Rahmen der Gewährleistung keinen Anspruch auf sonstigen Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

d.) Der Kunde verliert jegliche Gewährleistungsansprüche, wenn die Software nicht bestimmungsgemäß bzw. missbräuchlich eingesetzt wird; wenn die Software in Verbindung mit anderen Produkten oder Technologien verwendet wird, die von der LSL GmbH nicht festgelegt oder nicht freigegeben sind.

e.) Bei bekannt werden eines Mangels ist dieser unverzüglich zu melden. Kommt der Vertragspartner dieser Obliegenheit nicht nach, verliert er ebenso sämtliche Gewährleistungsansprüche gegenüber der LSL GmbH.

12) HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN

a.) Die LSL GmbH haftet nicht für Schäden, Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die außerhalb ihres Verantwortungsbereiches liegen. Darunter sind jene Schäden, etc. zu verstehen, die nicht unmittelbar der LSL GmbH zuzuschreiben sind.

b.) Die LSL GmbH haftet nicht für Schäden, die auf eine unsachgemäße, ungeeignete oder nach dem Vertragsverhältnis nicht bestimmungsgemäße Nutzung der Software zurückzuführen ist.

c.) Die LSL GmbH haftet aus sämtlichen Rechtsgründen nach den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig von ihr zuzuschreibenden Personen verursacht wurden. Diese Haftung ist jedenfalls auf die vom Vertragspartner entrichtete Lizenzgebühr beschränkt.

d.) Eine weitergehende Haftung der LSL GmbH wird ausgeschlossen.

e.) Insbesondere haftet die LSL GmbH in keinem Fall für die Korrektheit oder Vollständigkeit der übertragenen Daten und Buchungen. Den Vertragspartner trifft diesbezüglich die alleinige Verantwortung, sicher zu stellen, dass die Verfügbarkeiten, Buchungen, etc. ordnungsgemäß übertragen wurden. Ebenso wenig haftet die LSL GmbH für allfällige technisch bedingte Verbindungsprobleme bzw. -Unterbrechungen.

13) ÄNDERUNGEN DER AGB

Die LSL GmbH behält sich vor, gegenständliche AGB während aufrechtem Vertragsverhältnis zu ändern. Die Modifizierungen werden mit deren lnkrafttreten gegenüber dem Kunden wirksam, es sei denn, der Kunde erklärt binnen 3 Wochen ab Zugang der Mitteilung über die Änderung schriftlich mit eingeschriebenem Brief Widerspruch. ln der Erklärung sind die genauen Bestimmungen, denen widersprochen wird, zu bezeichnen. Im Falle eines Widerspruchs ist die LSL GmbH zur vorzeitigen Vertragsauflösung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum jeweils Monatsletzten berechtigt.

14) DATENSCHUTZ & ZUSTIMMUNGSERKLÄRUNG

a.) Der Vertragspartner stimmt der Verwendung seiner personenbezogenen Daten sowie denen seiner Gäste durch die LSL GmbH im Wege der elektronischen Datenverarbeitung ausdrücklich zu, als dies für die Erfüllung der wechselseitigen Pflichten der LSL GmbH bzw. des Kunden erforderlich ist. Die LSL GmbH wird in Bezug auf die personenbezogenen Daten der Gäste des Vertragspartners als Dienstleister des Vertragspartners im Sinn der Bestimmungen der Österreichischen Datenschutzbestimmungen tätig.

b.) Soweit der LSL GmbH personenbezogene Daten von Anfragenden zur Verfügung gestellt werden, werden diese ausschließlich zur Abwicklung der Anfragen verwendet. Diese personenbezogenen Daten werden an Dritte nur dann weitergegeben, oder sonst übermittelt, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung oder zu Abrechnungszwecken notwendig ist bzw. auch dann, wenn der Vertragspartner dazu eingewilligt hat. Diese Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft jederzeit formfrei widerrufen werden.

15) GERICHTSSTAND & RECHTSWAHL

a.) Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Vertragsverhältnissen zwischen der LSL GmbH und dem Vertragspartner wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Firmensitz der LSL GmbH in A-6272 Kaltenbach vereinbart. Die LSL GmbH ist aber auch nach Wahl berechtigt, Klagen gegen den Vertragspartner allenfalls am Gericht dessen Sitzes einzubringen.

b.) Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss jeglicher Verweisungsnormen (IPR) sowie des UN-Kaufrechtes.

Kaltenbach, 1. Dezember 2017